Kleidung im 14. Jh.

Kleidung im 14. Jh.

Allgemeine Entwicklung der Mode
Bis ca. 1350 fassen Kleiderordnungen Bürger beiderlei Geschlechts zusammen. Unterscheidungen gibt es lediglich in den Vorschriften für Kopfbedeckungen, da Frauen im Gegensatz zu Männern Schleier trugen.
Diese „Homogenisierung“ der Bürgerschaft in den Verordnungen kann verschiedene Gründe haben. In der Literatur wird zum einen von einer bewussten Abgrenzung zum Adel und von einer Zurschaustellung einer „Bescheidenheit“ geschrieben. Zum anderen ist vorstellbar, dass eine (wie häufig im Adel anzutreffende) Verschuldung aufgrund teurer Materialien sich früher oder später negativ auf die Stadtkasse auswirken könnte und diesem Zustand präventiv Abhilfe geschaffen wurde. Dass häufig bestimmte Berufsgruppen wie Scholare/Gelehrte, Schreiber und die Ratsherren selbst von diesen Regelungen ausgenommen waren, findet eine mögliche Erklärung in der Repräsentationspflicht dieser Gruppen. Böse Zungen behaupten, dass diese Gruppen häufig auch die Strafen viel leichter zahlen konnten, als der „normale Bürger“.
Um/bis 1350 gab es in der „Mode“ einen Umbruch. Die Silhouette der Frau wurde „entdeckt“ und die neuen Schnitte fanden Einzug in die bürgerliche Mode. Auch die männliche Kleidung zog nach, sodass die engen Kleider nur noch duch Knöpfe an- und ausziehbar waren. Kleiderordnungen nach 1350 legen nun auch die „Ehrbarkeit“ in Form von besonderen Vorschriften für Frauenkleider als Bewertungsmaßstab fest.

Wer ist von Regularien betroffen?
Interessant ist, dass es im 14. Jahrhundert in Südniedersachsen (wir betrachten der Einfachheit halber den Teil des Landes einschließlich Hannover südwärts) noch keine deutliche Ständeabgrenzung in der Stadt bzw. in den Kleiderordnungen gab. So werden nur „Bürger“, „Burschen“ und „Mitwohnende“ sowie für sich betrachtet „Frauen“ und „Jungfrauen“ angesprochen. Dabei sind Frauen und Jungfrauen ebenfalls als Bürger zu verstehen, da die speziellen Vorgaben für diese sich wiederum nicht auf die allgemeine Kleidung, sondern auf Kopfbedeckung und „typische“ Frauenaccessoires beziehen.
Unter „Mitwohnende“ könnte man also beispielsweise das Dienstpersonal oder andere Mitglieder der „Familie“ (dh. Haushaltsgemeinschaft) verstehen, welche kein Bürgerrecht besaßen. Es ist auch möglich, dass unter „Mitwohnende“ auch der in der Stadt lebende Adel eingefasst ist. Hier allerdings widerspricht beispielsweise für Hildesheim ein Dokument aus dem Jahr 1297, in dem „die Ritter des Herrn, die mit uns leben“ nicht die Rechte (und Pflichten) der Stadt wahrnehmen und deshalb zu einer Art Sonderabgabe im gleichen „Wert“ wie die Abgaben der Bürger verpflichtet werden. Da sie damit also dennoch in Grunde dieselben Rechte und Pflichten wie die Bürger hatten, werden sie wahrscheinlich eher nicht gesondert als „Mitwohnende“ bezeichnet.

Wie sah die Anwendung der Regularien möglicherweise in der Realität aus?
Es ist anzunehmen, dass optisch erkennbare Grenzen zwischen Bürgern „höheren Standes“ (z.B. Kaufleute, Innungsmeister/Zunftmeister, Handwerksmeister) und „niederen Standes“ (Handwerksgesellen, Krämer, etc.) dadurch gezogen wurden, dass sich verschiedene Berufsgruppen durch besser laufende Geschäfte schlichtweg höherwertiges (oder mehr) Material leisten konnten und deshalb „bunter“ und „teurer“ gekleidet sein konnten. Die Kleidung der „Mitwohnenden“, also mutmaßlich der Bediensteten orientierte sich ebenfalls daran. Hier kann es aber auch „Konstrukte“ geben, die ein Weiterreichen „abgetragener“ Kleidung der Herrschaft oder eine besonders gute Bezahlung durch die Herrschaft miteinschließen.

Wie sah die Mode im Großen Freien aus?
In dem Verbund des Großen Freien, der viele typische „Bürgerrechte“ in sich vereinte, jedoch nicht von einem starren Ratsherrenkorsett abhängig war, ist es durchaus vorstellbar, dass die Ideen der regionaltypischen Mode sich analog zu den Städten verbreiteten und sich ohne Regulierungen durch Kleiderordnungen durchsetzten. Insbesondere durch die weitreichenden Rechte, die die Bewohner des Großen Freien innehatten und in Anbetracht, dass in den direkten Nachbarstädten die genannten Regeln mehr oder minder erfolgreich durchgesetzt wurden, erscheint es durchas wahrscheinlich, dass die Mode im Großen Freien eher Vermögensabhängig betrachtet werden sollte. Unglücklicherweise sind zu diesem Aspekt noch keine spezifischen Quellen auffindbar gewesen, sodass unsere Interpretation der regionalen Mode des späten 14. Jahrhunderts genau das ist: Eine Interpretation der Quellen aus den benachbarten Regionen.

  • Quellen:
  • Reich, Anne-Kathrin: Kleidung als Spiegelbild sozialer Differenzierung, Hannover 2005.
  • Reitemeier, Arndt [Hrsg.]: Quellen zur Stadtgeschichte Hildesheims von 815 bis 1583, Veröffentlichungen des Hildesheimer Heimat- und Geschichtsvereins e.V., Band 3, Hildesheim 2016.
  • Das Rote Buch („Rauhe Buch“), Beginn 14. Jh. bis 1442, Stadtarchiv Göttingen, StadtA GOE B 7 – Amtsbücher Nr. MS 2.3

Autorin dieses Artikels: Sheralie Büsching

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